Eigentümerberatung
im „Immobilien-Notfall“
Es gibt viele Gründe für den Verkauf einer Immobilie, und manche davon sind unerfreulich. So muss Wohneigentum oft nach einer Scheidung oder Insolvenz, im Falle von Erbstreitigkeiten, bei Arbeitslosigkeit oder beim Tod des Ehepartners veräußert werden.
Geraten Sie als Immobilieneigentümer in eine solche Notlage, sind wir von BARTSCH Immobilien zuverlässig an Ihrer Seite.
Mit vollem Respekt vor Ihrem drohenden Verlust sondieren wir die Lage von allen Seiten und suchen gemeinsam mit anderen involvierten Parteien (Finanzamt, Anwälte, Erbengemeinschaften u. a.) nach einer günstigen Lösung.
Die gute Nachricht: Manchmal kann man den Verkauf des Eigenheims oder anderer Immobilien durch kluge (und manchmal kreative) Maßnahmen noch abwenden!
Holen Sie uns deshalb möglichst frühzeitig ins Boot. Gemeinsam mit Ihrem Anwalt, Steuerberater und anderen Ansprechpartnern erarbeiten wir eine Strategie, die am Ende gut für alle ist … sei das der Verkauf, eine überraschend lukrative Zwischennutzung oder ein ganz anderer Weg.